Art des Archivs / Aufgaben / Zuständigkeiten
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Das Staatsarchiv ist ein archiv- und landeskundliches Kompetenzzentrum. Er arbeitet auf wissenschaftlicher Grundlage und ist ein aktiver Teil eines Netzwerks wissenschaftlicher und kultureller Einrichtungen.
Das Staatsarchiv ist Hamburgs Gedächtnis. Es übernimmt analoge und digitale Aufzeichnungen, um sie zu erhalten, zu erschließen und den Bürgerinnen und Bürgern, der wissenschaftlichen Forschung, den Bildungseinrichtungen und den Unternehmen sowie der Bürgerschaft und Senat, Verwaltung und Justiz zur Verfügung zu stellen. Die Archivgutbestände reichen bis in das 12. Jahrhundert zurück.
Neben den Aufgaben eines staatlichen und eines kommunalen Archivs nimmt das Staatsarchiv als Amt einer Fachbehörde auch die Aufgaben der obersten Archiv- und der obersten Kulturgutschutzbehörde wahr.
In Wahrnehmung der Aufgaben der obersten Archivbehörde bereitet das Staatsarchiv die Rechtsetzung auf dem Gebiet des Archivrechts vor und wirkt an der Vorbereitung der Rechtsetzung des Landes und des Bundes mit, soweit sie sich auf die Anlage, Führung und Verwaltung von Aufzeichnungen sowie auf den Zugang zu Aufzeichnungen der öffentlichen Stellen des Landes bezieht. Für die Regelung und die Durchführung der Vorbereitungsdienste für das Erste und das Zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste zur Verwendung im Laufbahnzweig Archivdienst ist das Staatsarchiv verantwortlich.
In Wahrnehmung der Aufgaben der obersten Kulturgutschutzbehörde obliegt dem Staatsarchiv der Schutz des beweglichen Kulturguts vor unrechtmäßiger Ausfuhr insbesondere durch Unterschutzstellung und Prüfung von Anträgen auf Erteilung von Genehmigungen zur Ausfuhr aus der Europäischen Union sowie vor Verlust bei Notfällen insbesondere durch Koordination der Notfallvorsorge. Es wirkt an der Vorbereitung der Rechtsetzung des Bundes und der Europäischen Union auf dem Gebiet des Kulturgüterrechts mit. Darüber hinaus nimmt das Staatsarchiv als Zentralstelle des Landes Aufgaben bei der Rückführung von Kulturgütern wahr. Soweit die Bezirksämter den Handel mit Kulturgütern überwachen, liegt die Rechts- und Fachaufsicht beim Staatsarchiv.
Das Staatsarchiv berät die öffentlichen Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg bei der Anlage, Führung und Verwaltung analoger und digitaler Aufzeichnungen, um die Abbildung des staatlichen Handelns in seinen Entscheidungsgrundlagen und -prozessen sicherzustellen. Es begleitet die öffentlichen Stellen deshalb schon bei der Entwicklung und Weiterentwicklung elektronischer Systeme. Darüber hinaus bereitet das Staatsarchiv die Entscheidungen der Senatskommission für die Benennung von Verkehrsflächen vor.
Als staatliches und kommunales Archiv wählt das Staatsarchiv aus Registraturgut der öffentlichen Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg und der nachgeordneten Stellen des Bundes mit Sitz in Hamburg, das zur Erfüllung der Aufgaben nicht mehr unmittelbar benötigt wird, sowie aus Registraturgut privater Stellen die Aufzeichnungen aus, die bleibenden Wert besitzen, um sie als Archivgut auf Dauer zu erhalten. Das Archivgut wird erschlossen, um es den Bürgerinnen und Bürgern, der wissenschaftlichen Forschung, den Bildungseinrichtungen und den Unternehmen sowie Bürgerschaft und Senat, Verwaltung und Justiz bereitstellen zu können.
Das Staatsarchiv lässt sich bei der Erfüllung seiner auf Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhenden Aufgaben von einer dem Gedanken der Nachhaltigkeit verpflichteten Vision leiten.
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Beständeübersicht
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Die historische Überlieferung der Freien und Hansestadt Hamburg aus der Zeit des Mittelalters bis heute spiegelt sich in Schriftgut und tausenden von Karten, Plänen, Fotografien und Sammlungsstücken wider. Unterlagen, die bei einer Einrichtung entstanden sind, werden dabei als Bestände zusammengefasst. Diese wiederum sind in sieben Sachgruppen eingeteilt:
Beständegruppe 1 - Regierung, Volksvertretung und Innere Staatsverwaltung
In der Beständegruppe 1 Regierung, Volksvertretung und Innere Staatsverwaltung finden sich insbesondere Unterlagen des Senats, der Regierungsorgane unter nationalsozialistischer Verfassung, der Bürgerschaft, der Senatskanzlei, der Senatskommission für die Reichs- und auswärtigen Angelegenheiten, der hanseatischen und hamburgischen diplomatischen Vertretungen und zu Archiv-, Grenz-, Rechts- und Beschwerde- sowie Informationsangelegenheiten.
Beständegruppe 2 - Rechtspflege
Die Beständegruppe 2 Rechtspflege enthält zunächst die Überlieferung der allgemeinen Gerichte (Zivil- und Strafgerichtsbarkeit bis und ab 1879, Vollstreckung und öffentlicher Verkauf, Außerordentliche Gerichte), des Weiteren die Quellen der besonderen Gerichte bzw. Spruchinstanzen für einzelne Gebiete, der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie der Justizverwaltung und des Strafvollzugs.
Beständegruppe 3 - Fachverwaltung
In der Beständegruppe 3 Fachverwaltung sind die Überlieferungen zu den Bereichen Finanzen, Bau, Polizei, Militär, Fürsorge, Schul- und Kultuswesen sowie Wirtschaft und Verkehr zusammengefasst.
Beständegruppe 4 - Gebietsverwaltung
Die Beständegruppe 4 Gebietsverwaltung beinhaltet Quellen der Vorstädte, Landherrenschaften, Land- und Ortschaften des althamburgischen Gebiets, des bis 1937 schleswig-holsteinischen (Wandsbek, Altona) und hannoverschen Gebiets (Harburg, Wilhelmsburg) sowie der hamburgischen (Gesamt-)Gebietsverwaltung nach 1938.
Beständegruppe 5 - Religionsgemeinschaften
Zur Beständegruppe 5 Religionsgemeinschaften sind die Überlieferungen der evangelisch-lutherischen Kirche, der nichtlutherischen und freikirchlich-lutherischen christlichen Gemeinden sowie der jüdischen Gemeinden formiert.
Beständegruppe 6 - Vereinigungen und Personen
Die Beständegruppe 6 Vereinigungen und Personen dokumentiert die Überlieferung der Vereinigungen (Mildtätige Anstalten und Vereinigungen, berufliche, wirtschaftliche, kulturelle, gesellschaftliche, sportliche und sonstige Vereinigungen) und die der hamburgischen Firmen sowie Nachlässe bedeutender Familien und Einzelpersonen.
Beständegruppe 7- Sonderbestände
In der Beständegruppe 7 Sonderbestände sind eine Vielzahl von Schriftgut- (Handschriften, Wappenbücher, Schiffstagebücher, Autografen u.a.) und Sachgutsammlungen (Siegel, Petschaften, Münzen und Medaillen u.a.) zusammengeführt. Den Kern dieser Gruppe bilden die Urkundensammlungen (Bestände Threse I und II mit ca. 7000 Urkunden aus den Jahren 1140 bis 1945) sowie die Plankammer. Diese umfasst neben Karten und Plänen auch Ansichten, Portraits und Pressefotos.
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Recherchemöglichkeiten / Erschließung
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Online-Findmittel des Staatsarchivs
Um es Suchenden zu ermöglichen, jederzeit und ortsunabhängig Informationen über das Archivgut abzurufen, wurde die zur Verzeichnung genutzte Fachdatenbank online zugänglich gemacht. Die ca. 980.000 Datensätze, die nun recherchierbar sind, wurden im Laufe der letzten Jahre gezielt so neu verzeichnet oder überarbeitet, dass eine Suche nach verschiedensten Kriterien möglich ist. Zu den so leichter zugänglichen Beständen gehören z. B. mittelalterliche Urkunden, Regierungs- und Verwaltungsakten, Personenstandsunterlagen, Pläne sowie diverse Personen-, Firmen- und Vereinsarchive. Das Online-Findmittel des Staatsarchivs Hamburg können Sie über folgende URL aufrufen: http://recherche.staatsarchiv.hamburg.de
Unterlagen zur Familienforschung im Staatsarchiv
Haben Ihre Vorfahren im heutigen Stadtgebiet von Hamburg gelebt? Das Staatsarchiv verfügt über eine umfangreiche Anzahl genealogischer Quellen, anhand derer Sie Ihren Ahnen auf die Spur kommen können. Hierbei stellt Ihnen das Staatsarchiv die Unterlagen im Lesesaal bereit, wo Sie sie selbst einsehen oder einen Recherchedienst damit beauftragen können.
Benutzung von Personenstandsbüchern im Staatsarchiv
Seit der Einführung des staatlichen Personenstandswesens in Deutschland (1874 in Preußen, 1876 im sonstigen Deutschen Reich) wird jede Geburt, jede Heirat und jeder Sterbefall in entsprechenden Personenstandsbüchern registriert: im Geburtenbuch, Heiratsbuch oder Sterbebuch. Jeder Eintrag erhält eine so genannte Registernummer für das betreffende Jahr und die Bezeichnung des Standesamtes, in welchem die Geburt, die Trauung oder der Sterbefall eingetragen wurde.
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Archivgeschichte
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Das Staatsarchiv blickt auf eine 300jährige Geschichte als eigene Verwaltungseinheit zurück. Seine Ursprünge reichen sogar bis ins Mittelalter. So wird im Jahre 1293 erstmals urkundlich ein städtisches Archiv erwähnt. Dieses war Aufbewahrungsort für die rechtlich bedeutsamen Urkunden und wurde unmittelbar vom Rat beaufsichtigt. Daran änderte sich auch nichts, als 1648 ein eigener Archivregistrator eingesetzt wurde.
Im Jahre 1710 wurde die Leitung des Archivs hauptamtlich einem Senatsmitglied, damals Secretarius genannt, übertragen. Hiermit begann für das heutige Staatsarchiv die Zeit als eigenständige Verwaltungsinstitution. Dabei unterstand es lange Zeit direkt dem Senat. Seit 2006 wirkt es als ein Amt der Kulturbehörde.
Die Arbeit des Staatsarchivs ist heute von drei gleichermaßen wichtigen Aufgabenbereichen geprägt, die sich im Laufe der Zeit entwickelt haben. Der rechtswahrende Charakter des Archivs stand bis ins 19. Jahrhundert im Vordergrund der Tätigkeit. Entsprechend dem jahrhundertealten Prinzip des ius archivi, also der Beweissicherung durch ungebrochene amtliche Verwahrung, trug und trägt es dazu bei, dass Stadt und Bürgerinnen wie Bürger ihre Rechte dauerhaft belegen können.
Seit dem 19. Jahrhundert wurde das Archiv immer wichtiger für die Geschichtsschreibung. Die Fülle historisch belangvoller Unterlagen, die das Archiv verwahrt, dient bis heute Forschung und Wissenschaft sowie privaten Interessenten als unerschöpfliche Quelle einmaliger Informationen für ihre Arbeiten. Zum Ansehen des Archivs trugen auch die Archivare selbst bei, die mit eigenen historischen Veröffentlichungen hervortraten. Insbesondere ist hier Johann Martin Lappenberg (1794 - 1865) zu nennen, einem der angesehensten hamburgischen Gelehrten des 19. Jahrhunderts auf.
Mit dem Aufkommen der IT in der Verwaltung hat das Staatsarchiv seine Tätigkeit auf einem dritten Aufgabenfeld intensiviert: der Beratung der Behörden. Aufgrund seiner ungebrochenen Beschäftigung mit der Organisation von Verwaltungsschriftgut bringt das Staatsarchiv hier seine Kompetenzen in Fragen der Schriftgutverwaltung ein. Diese ist unabdingbar für den Umgang und die dauerhafte Sicherung elektronischen Schriftgutes.
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